Partnerbedingungen für Prüfbetriebe
Diese Partnerbedingungen ergänzen den individuell unterzeichneten GASARO Partner- und Vermittlungsvertrag. Bei Widersprüchen geht der individuell unterzeichnete Vertrag vor.
1 Rolle des Prüfbetriebs
Der Prüfbetrieb handelt selbstständig, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er ist Vertragspartner des Kunden und allein für die fachgerechte Durchführung, Dokumentation, Bescheinigung, Mängelkommunikation und steuerlich ordnungsgemäße Rechnung verantwortlich. GASARO vermittelt Buchungen und stellt technische Verwaltungsfunktionen bereit.
2 Voraussetzungen
Voraussetzung für Aufträge sind ein angemeldeter Betrieb, eine gültige und zum Unternehmen passende G607-Berechtigung, geeignete Prüfmittel, eine ausreichende Betriebshaftpflicht und vollständige Rechnungsdaten. Änderungen, Ablauf, Entzug oder Einschränkung sind GASARO unverzüglich mitzuteilen.
3 Freigegebene Termine und Abschlussvollmacht
Der Prüfbetrieb pflegt seine verfügbaren Termine, Einsatzgebiete und Fehlzeiten. Er bevollmächtigt GASARO, innerhalb dieser freigegebenen Daten Buchungen zu dem vereinbarten Preis in seinem Namen entgegenzunehmen und den Prüfvertrag zu schließen. Eine Ablehnung nach Vertragsschluss ist nur aus wichtigem, unverzüglich mitzuteilendem Grund zulässig.
4 Zuordnung und Ranking
Zwingende Kriterien sind passende Leistungsart, aktiver Status, gültige Nachweise, Versicherung, Verfügbarkeit und Einsatzradius. Unter den geeigneten Betrieben berücksichtigt GASARO vor allem Fahrstrecke, erwartete Prüfervergütung beziehungsweise Gesamtkosten, hinterlegte Priorität, Bewertung und bisherige Zuverlässigkeit. Kürzere Strecken, geringere Kosten, eine bessere Prioritätsstufe und bessere Bewertung können die Zuordnung verbessern. Ein gesondertes Entgelt für eine bessere Platzierung wird nicht angeboten. GASARO kann Kriterien im Interesse von Sicherheit, Verbraucherqualität und effizienter Vermittlung anpassen.
5 Preise und Provision
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, beträgt die GASARO-Provision zehn Prozent des reinen Prüfpreises, mindestens 9,90 Euro je abgeschlossener Buchung. Ausgewiesene Anfahrtskosten werden nicht in die prozentuale Provisionsbasis einbezogen und stehen dem Prüfbetrieb zu. Stornierungen, Erstattungen, Rückbelastungen und Sonderpreise werden nach dem Partnervertrag abgerechnet.
6 Rechnung und Zahlung
Der Prüfbetrieb bevollmächtigt GASARO, Kundenrechnungen im Namen und für Rechnung des Prüfbetriebs technisch zu erstellen und zu übermitteln. Der Prüfbetrieb bleibt für Leistung, Pflichtangaben, Steuern und Berichtigungen verantwortlich. Eine spätere Online-Zahlungsabwicklung erfolgt ausschließlich nach gesonderter Aktivierung eines geeigneten Zahlungsdienstleisters und entsprechender Vertragsanlage.
7 Datenzugang
Der Prüfbetrieb erhält im Portal die Daten seiner eigenen zugewiesenen Aufträge und Kunden, soweit sie für Durchführung und Abrechnung erforderlich sind. Ein Zugriff auf Daten anderer Prüfbetriebe oder deren Kunden besteht nicht. GASARO verarbeitet Partner-, Verfügbarkeits-, Buchungs-, Kommunikations-, Bewertungs- und Abrechnungsdaten für Plattformbetrieb, Zuordnung, Support, Missbrauchsabwehr und gesetzliche Nachweise. Kundendaten dürfen nicht für eigene Werbung oder außerhalb des konkreten Auftrags verwendet werden.
8 Eigenständigkeit
Es bestehen keine Exklusivität, keine garantierte Auftragsmenge und keine arbeitsvertragliche Weisungsgebundenheit. Der Prüfbetrieb organisiert Personal, Arbeitsweise, Prüfmittel, Steuern, Versicherungen und sonstige Unternehmerpflichten selbst und darf für eigene Kunden oder andere Plattformen tätig sein.
9 Einschränkung und Beendigung
GASARO kann einzelne Angebote oder das Konto insbesondere bei abgelaufenen Nachweisen, Sicherheitsrisiken, wiederholten Terminverletzungen, fehlerhaften Angaben, Kunden- oder Datenschutzverstößen, Manipulationen, Nichtzahlung oder erheblichen Vertragsverletzungen einschränken oder aussetzen und teilt die Gründe mit. Eine vollständige ordentliche Beendigung durch GASARO wird grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher begründet angekündigt. Gesetzliche Pflichten und wichtige Gründe für eine sofortige Maßnahme bleiben unberührt. Der Partner kann mit 30 Tagen zum Monatsende kündigen; bereits geschlossene Kundenverträge sind ordnungsgemäß abzuwickeln.
10 Beschwerden und Änderungen
Partner können Beschwerden kostenfrei an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse richten. GASARO prüft sie innerhalb angemessener Frist und teilt das Ergebnis individuell mit. Änderungen dieser Partnerbedingungen werden grundsätzlich mindestens 15 Tage vor ihrem Wirksamwerden auf einem dauerhaften Datenträger angekündigt; bei erforderlichen technischen oder geschäftlichen Anpassungen wird eine längere Frist eingeräumt. Zwingende gesetzliche Änderungen und die Abwehr unmittelbar drohender Sicherheitsgefahren bleiben vorbehalten.
11 Eigene Leistungen und Zusatzangebote
Sollte GASARO künftig selbst Prüfleistungen oder Zusatzangebote bereitstellen, wird eine etwaige bevorzugte Behandlung transparent beschrieben. Derzeit erfolgt keine bezahlte Bevorzugung. Zusätzliche Produkte oder Empfehlungen werden nur nach gesonderter Freigabe angeboten und verändern nicht die fachliche Unabhängigkeit der Prüfung.
Stand: 2026-09-19-v2
